AGB Erstellung

Erstellung

Stand: 20.02.2008


1  Allgemeines
1.1    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung betreffend Erstellungs-, Design- und Programmierleistungen zwischen Kunden und der Fa. BluelionWebdesign, Inh. Beatrice Amberg (im Folgenden kurz „Bluelion“). Nähere Angaben zu Bluelion finden Sie im Impressum.
1.2    Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn Bluelion ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der Bluelion gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2    Vertragsschluss
2.1    Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
2.2    Bei der Darstellung oder Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen auf den Internetseiten der Bluelion handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung an den Kunden. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, sendet Bluelion in der Regel eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt, sofern nicht anders angegeben, keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass wir die Bestellung erhalten haben. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn v den Vertragsschluss bestätigt oder bestellte Produkte versendet bzw. die Dienstleistung erbringt.
2.3    Bluelion ist berechtigt, die Annahme von Bestellung abzulehnen.

3    Vertragsgegenstand Erstellung und Inhalt der Leistungen
3.1    Gegenstand des Vertrages sind Leistungen betreffend die Erstellung oder Anpassung von Internet-Seiten, Applikationen und/oder Programmen.
3.2    Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot oder der Bestellung.
3.3    Ohne gesonderte Vereinbarung ist Bluelion nicht zur Herausgabe oder Lieferung von Vorentwürfen, Zwischenergebnissen u.Ä. verpflichtet.
3.4    Bluelion erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z. B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z. B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Bluelion für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Kunde hieran - auch nach Erwerb sonstiger Nutzungsrechte - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
3.5    Das für die Gestaltung eingesetztes Material (Grafiken, Lichtbilder etc.) werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen von Bildagenturen oder Verlagen entnommen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Bluelion eingesetzte Materialien auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Auf Wunsch des Kunden und gegen Weiterberechnung der dadurch entstehenden Kosten wird Bluelion exklusives Material erstellen oder erwerben.

4    Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.1    Der Kunde unterstützt Bluelion bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde stellt sicher, dass er an bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – innehat und diese auch sonst den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Wird Bluelion von Dritten augrund von Inhalten, die der Kunde bereit gestellt hat, in Anspruch genommen, stellt der Kunde Bluelion insoweit frei.
4.2    Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
4.3    Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Bluelion unverzüglich mitzuteilen.
4.4    Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.5    Nach Aufforderung der Bluelion ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

5    Rechte
5.1    Bluelion gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke  im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Wünscht der Kunde von Bluelion erstellte Leistungen ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
5.2    Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
5.3    An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, die dem Kunden zur Ansicht oder zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden, wird seitens Bluelion ohne gesonderte Absprache kein weiteres Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe nicht gestattet.
5.4    Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
5.5    Urheberrechtsvermerke der Bluelion oder der Mitarbeiter oder Subunternehmer der Bluelion darf der Kunde ohne besondere Gestattung der Bluelion nicht entfernen oder umgestalten.

6    Termine
6.1    Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Bluelion nicht zu vertreten. Sie berechtigen Bluelion, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bluelion wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6.2    Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

7    Haftung
7.1    Die Haftung von Bluelion für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:
7.2    Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Bluelion auf die typischen Schäden begrenzt, welche für Bluelion bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der Bluelion.
7.3    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bluelion nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für Bluelion bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
7.4    Eine Haftung der Bluelion für einen Verlust von Daten setzt zudem voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung der Bluelion ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt.
7.5    Ein Mitverschulden des Kunden ist stets anzurechnen.
7.6    Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Bluelion nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht.
7.7    Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche der Bluelion gelten die Regelungen dieser Ziffern 7. entsprechend.

8    Abnahme
8.1    Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Die Abnahme ist durch den Kunden in Textform oder schriftlich zu erklären.
8.2    Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung vom Kunden festzuhalten.
8.3    Bluelion kann zur Abgabe der jeweiligen Abnahmeerklärung eine angemessene Frist von mindestens zehn (10) Werktagen setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt. Bluelion wird den Kunden mit der Fristsetzung darauf hinweisen, dass mit Ablauf der First die Abnahme als erfolgt gilt, sofern nicht bestehende, abnahmehindernde Mängel vom Kunden innerhalb der Frist schriftlich gemeldet werden.

9    Preise, Zahlungsweise
9.1    Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste bzw. - soweit erfolgt - auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung der Vertragspartner. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der Blue-Lion-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).
9.2    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
9.3    Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
9.4    Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

10    Mängelrechte
10.1    Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Bluelion ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
10.2    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
10.3    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln. In den Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Bluelion, eines Mangels, der durch grobes Verschulden von Bluelion verursacht wurde, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.4    Einschränkungen der gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels durch diesen Vertrag bestehen ferner nicht, soweit Bluelion eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich einer Eigenschaft übernommen hat.

11    Datenschutz, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
11.1    Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11.2    Bluelion ist zur Einschaltung von Subunternehmern und zur Übertragung einzelner Pflichten aus diesem Vertrag oder des Gesamtvertrages auf Dritte berechtigt. Im Fall der Übertragung des gesamten Vertrages steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
11.3    Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.4    Soweit Kunden Unternehmer sind gilt: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg, als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag wird Hamburg vereinbart. Bluelion ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11.5    Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.